Pandora-Blog - Pandora-Handheld, Retro, OpenSource und Indie Games

2. Strophe: Intellektuelles Eigentum

Verfasst von Mae am: 25.07.2009, 15:39 Uhr

In der 1. Folge der langen Ode zum Pandora endete mein Lobgesang damit:
Der andere Grund, warum man das NAND Flash des Pandora nicht leichthin als Festplatte bezeichnen sollte erfahrt ihr, wenn ihr euch auch Zeit für meine 2. Strophe nehmt, auch wenn es da mal ein wenig politisch wird…

Politik? So wie das in acht Bücher aufgeteilte Werk von Aristoteles?

Nee, ja… ich bin bei weitem nicht so gebildet – vielleicht eingebildet – okay! Also muss ich zugeben, ich hab ein wenig zu hoch angesetzt. Denn hier im Text wird jede menge Kritik kommen an unsere Gesellschaft, ohne irgendwelche ernsthaften Lösungen aufzuzeigen – fürchte ich! Wir werden sehen…


Bevor ich anfange, muß ich mich jedoch noch dafür Entschuldigen, das ich im letzten Teil doch tatsächlich die wichtige Debatte über den korrekten Plural des Pandoras schlicht weg unter den Tisch habe fallen lassen. Ist diese Frage doch schließlich ebenso umstritten wie der einzig richtige Genus (oder Sexus) der bei dem Pandora zu nutzen wäre. Wundert euch also nicht, wenn ihr auch hier und da einmal von die Pandoraii lesen müsst.

Bei mir werdet ihr dagegen weiterhin von dem Pandora und die Pandoras lesen, nicht weil ich etwa ein Radikalinski bin, sondern wohl eher weil aufgrund meines fortgeschrittenen Alters nun recht stark resistent gegen andere Meinungen bin. So etwas regt natürlich einige auf – besonders diejenigen, die auch bereits unter Altersstarrsinnigkeit leiden.

Nun sind also diese Debatten für manche schon sehr schwer zu ertragen, wobei sie jedoch durchaus fruchtbare weitere Fragen nach sich ziehen: Warum hat die Rechtschreibreform für solche Probleme keine Lösung parat? Hätte man nicht die Artikel auf ein “demn” reduzieren können? Oder benutzen wir doch gleich ein “the”?

Die Rettungsorganisation der deutschen Umlaute schlägt als Artikel für Denglischwörter das „düt“ vor und fordert auf, das Handy als Händy zu schreiben. Den Grund kann man sich denken.

Doch nun von sprachlichen Problemen zu rechtlichen Problemen, wo Petitionen eben genau so gut ins Leere laufen.

Bei Speichermedien gibt es hier in Deutschland übrigens ein sehr interessantes Problem aufgrund unseres Urheberrechtsgesetzes. Dies ist ein sehr komplexes Thema, welches sich kaum in wenigen Absätzen verständlich abhandeln lässt. Ich möchte es hier dennoch anreißen. Auf die Thematik aufmerksam machen. Auch auf die Gefahr hin, dass diese Themen noch mehr Verdruss bereiten als die lustigen Debatten zu unserem Sprachumgang.

Lange ist es her, als die armen Künstler lediglich mit einen auferlegten Fluch auf ihre Werke, so die Plagiate zu Bannen versuchten. Sie waren immer arm dran. Nicht nur finanziell! Wurden sie endlich von der Muse geküsst und das Werk gelang, so stand die Feuerprobe erst bevor: Eine möglichst große Perzeption. Auf das dies Werk die Welt irgendwie ein wenig verändern möge.

Würde die Welt sie belohnen für das Werk? Kann sie überhaupt genügend Notiz nehmen?

Die Lösung bestand in einer großen Auflage. Doch um so besser die medialen Vervielfältigungstechniken wurden, um so unkontrollierbarer wurden sie und das einst gute Einkommen verschwand wieder in die falschen Kanäle.

Endlich wurden Verwertungsgesellschaften gegründet um das Geld wieder zu kanalisieren, auf dass kein Schaffender mehr, trotz seines erfolgreichen Werkes das nun die Welt erobern wollte, wie einst am Betteltuch nagen müsse.

Lang ist es her!

In Vergessenheit geraten!

Oder warum treten immer mehr Künstler nicht mehr in die Verwertungsgesellschaften ein, und stellen ihre Werke statt dessen unter freie Lizenzen?

Solch einer Behauptung widerspricht die GEMA gerne. Sie hält stellvertretend für den Zusammenschluss der Deutschen Verwertungsgesellschaften die Hand weit auf. Als Gesellschaft der musikalischen Aufführungs- und mechanischer Vervielfältigungsrechte. Auf das die Künstler für die Verbreitung ihrer Werke auch zu Lohn und Brot kommen.

Das sich bei Flash-Speichern gar nichts mechanisch bewegt, wird dabei nicht als Hinderungsgrund gesehen, schließlich können auch hier Werke die dem Urheberrecht unterliegen gespeichert werden.

Die Gesetzeslage ist kompliziert. Die Betroffenen sind gespalten.

Da sind die Verwertungsgesellschaften. Gut organisiert in der ZPÜ. Mächtig genug politische Entscheidungen wohl zu lenken, denn sie wurden bereits 1963 von GEMA, GVL und VG Wort gegründet und das heute noch gültige deutsche Gesetzt über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte wurde am 9. September 1965 verkündet – also 2 Jahre nach Gründung der ZPÜ.

Haben große Inkassounternehmen eh nur wenig Freunde, so trifft es die GEMA am härtesten und muss so immer wieder dagegen ankämpfen mit der GEZ verwechselt oder auf eine Stufe gestellt zu werden.

Vielleicht weil beide so gerne auch mal durch die Hintertür kommen – wer will kann dies auch Wörtlich nehmen. Dabei wollte ich nur eine Anspielung machen auf die Gebührenpflicht die Internet- und UMTS Geräte betrifft, die der GEZ wieder neue Kunden bescheren sollte.

Und was die ZPÜ, oder sagen wir doch einfach GEMA betrifft: Das noch so jedes geschmacklose Büro mit seinen modernen Arbeitsgeräten ein wahres Kunstförderungsprogramm ist – auch wenn dort selbst selten Kunst vorzufinden ist, abgesehen vielleicht von dem ein oder anderem Geschäftsbuch, was doch eine gewisse kreativität aufweisen mag…

Ich kann mir da die polemischen Bemerkungen fürs Erste schwer ersparen…

…auch nicht fürs Zweite und dem Rest der Bande – auch nicht der GEMA gegenüber, obwohl ich ja lange Zeit dachte: Mit denen hab ich doch nichts zu tun! Ich hab doch nie öffentliche Veranstaltungen geführt…

Aaaaber: Weit gefehlt! Die GEMA hat weitaus mehr Kunden, als die GEZ.

Ja! Selbst die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten gehören zum Kundenkreis der GEMA. Selbstverständlich, denn sie machen wie ihr Name bereits andeutet: Öffentliche Vorführungen. Inzwischen leider auch im Internet.

Eigentlich wäre Ihr Angebot im Internet gar nicht verkehrt. Ich kann sogar gut verstehen, das man diesen modernen Service bieten möchte. Das finde ich überhaupt nicht verkehrt. Schlimm ist nur, nach welcher Art und Weise abkassiert wird:

Nämlich bei allen Internetnutzern! Kann man bei Radio und Fehrnsehen noch selbst entscheiden, ob man auf diesen Service angewiesen ist, so greift es bei der Gebührenerhebung für das Internet einfach zu weit über die Interessen anderer.

Viele moderne Betriebssystem sind ohne Internet regelrecht nutzlos. Selbst kommerzielle Software-Produkte werden als regelrechte Beta-Versionen ausgeliefert, die sich nur über einen Patch zum laufen bringen lassen. Für sonst freien Service fallen hier in Deutschland jedoch inzwischen mehr als nur Provider-Gebühren an.

Doch darauf nimmt der Öffentlich Rechtliche Rundfunk keine Rücksicht. Ebenso auch die Politiker, die am letzten neuen Rundfunkstaatsvertag lediglich die hohen Gebühren kritisiert haben und somit diese merkwürdige Novelle unterschrieben.

Vielleicht wissen sie nicht, dass das Internet keine Einbahnstraße ist, und hier jeder schnell selbst zum Sender werden kann. Übrigens: Privatsender sind GEZ-Gebühren-Befreit – Du auch schon?

Vermutlich nicht, denn die Gebührenbefreiung von anderen Sendern ist, weil diese ebenfalls kommerziell arbeiten. Ebenfalls? Ja…! Ich behaupte: der Öffentlich Rechtliche Rundfunk arbeitet kommerziell. Bleibt ihm in unserem Wirtschaftssystem etwas anderes übrig?

Vermutlich nicht, denn wenn man ansieht, wieviele verschiedene Spartenkanäle die Öffentlich Rechtlichen haben, möchte man meinen, sie wollten mit der Angebotsvielfalt von Premiere (nennen sich neuerdings Sky) gleichziehen. Es ist eben leichter im Wettbewerb auf Quantität anstatt auf Qualität zu setzen. (Japp! Lacht nicht: Mach ich auch so…)

Schwarz sehen nun diejenigen, die ein UMTS Handy benutzen, aber weder Radio noch Fernsehen angemeldet haben nicht: Sie hören Schwarz! Wer sein Handy beruflich nutzt muss mindestens ein Radio für sein Arbeitsplatz angemeldet haben.

Am meisten Verärgert über diese Bürden sind nicht nur die Bildschirmarbeiter, die an ihrem Arbeitsplätzen bisher auch ohne Radio und dessen Gebühren ausgekommen sind, sondern vorallem diejenigen, die schon lange eine Refomierung des ÖRR (Öffentlich Rechtlichen Rundfunk) -Systems erwarten.

Sie haben durch das entfernen von Radio- und Fernseherapparaten Zeichen setzen wollten. Dem ÖRR wenigstens in den eigenen vier Wänden den Informations-/Kultur- und Bildungsauftrag entziehen wollen. Nicht die Mühe gescheut einen Video-Monitor zu finden, der ohne Emfangsteil meist teurer ist um weiterhin wenigstens Ihr Spielfilmangebot über DVD bestimmen zu können oder ihre Videospiele auch weiterhin nutzen zu können. Auch sich der kleinen Herausforderung gestellt, einen Wecker zu finden, der nicht laut tickt aber auch kein Radio spielt. Alles nur um aus dem Kundenkreis des selbstherrlichen Unternehmens zu entrinnen…

„Fair ist, wenn alle Zahlen“ so sagen sie. Aber wie Fair ist es, wenn allen Zahlen, und irgendwer, den man nicht kennt, darf dann ganz alleine bestimmen, wie und wo das Geld verschwindet.

Haben die Protestler bisher nur auf die Privaten Sender mit verzichten müssen, so müssen sie nun auf ein breites Angebot von Software verzichten. Denn Linux-Programme gibt es nun mal nicht im Supermarkt um die Ecke. Sie dürfen auch nicht mehr an Onlinespielen teilnehmen. Kein eMail verkehr! Kein Student, der nicht zum Kunden des ÖRR wird…

Hier schaffte also der Öffentlich Rechtliche Rundfunk ein Angebot, das man nur schwer ablehnen kann. Verwundert es da noch, dass manche diesen Sumpf mit der Mafia gleichstellen.

Und ein Unternehmen, das sich traut dort wiederum Inkasso zu betreiben,… Na? Noch keine Gänsehaut?

Nun, das die GEMA mit der GEZ verwechselt wird, kommt wohl doch nicht von ungefähr.

Wie gesagt, hat die GEMA nicht nur einen noch größeren Kundenkreis, sie versteht es wohl noch bessere Angebote an ihre Kunden zu richten. Eines dieser Angebote könnte eben lauten: Sie könnten ja Urheberrechtlich geschütztes Material durch aus auch auf den Flashspeicher der Pandora ablegen.

Wäre man gegen dieses Argument völlig machtlos? Schließlich könnte man dies tatsächlich! Allerdings wußte ich eben bisher gar nicht, dass Microsoft ein Mitglied der GEMA ist – oder ob die vielleicht doch lieber selbst ihre Lizenzen direkt verkaufen?

Übrigens: Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Windows CE so begeistern wird wie das Linux-System. Nicht auf der Pandora! Hier dürfte eher der Linux-Bereich mit seinem Service beeindrucken – so meine Wette und ich weiß wohl mit XP umzugehen. Doch beim Pandora darf dies eben noch jeder selber entscheiden.

In Deutschland dagegen sieht das eben ein wenig anders aus.

Die GEMA muß nicht nur über jede öffentliche Vorführung informierter werden, damit diese dann prüfen kann, ob Urheberrechtlich geschütztes Material wiedergegeben wird. Auch beim Vervielfältigen von Urheberrechtlich geschützten Material wäre die GEMA zu benachrichtigen.

Obwohl sich die meisten Verwertungsgesellschaften in der ZPÜ zusammengeschlossen haben, und die GEMA für viele das Inkasso mit durchführt, empfiehlt es sich bei den anderen Verwertungsgesellschaften zu informieren, bevor nachträglich Forderungen laut werden. Welche Verwertungsgesellschaften es gibt, darüber kann das DPMA (Deutsche Patent- und Markenamt) informieren. Dort auch die Schiedstelle für eventuelle widersprüche, die zuerste angelaufen werden sollte.

Damit dieser gewaltige Bürokratische Aufwand nicht jedes mal betrieben werden muß, gibt es die praktischen Pauschalen. Und zwar gleich auf jedes Gerät, was Kopien erstellen kann und auf jedes Medium, auf dem Kopien aufgebracht werden können.

pro USB-Speicher-Sticks 0,10 €

Tonaufzeichnungsgeräte: 1,28 €

MP3-Player: 2,56 €

Handscanner: 4,09 €

Tintenstrahldrucker, Tinten- u. Thermo-Telefaxgeräte je 5 €

CD-Brenner: 8,70 €

Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 €

Laser-Telefaxgeräte: 10 €

DVD-Brenner: 10,68 €

Scanner ab Din A4 und Laserdrucker: 12,50 €

Fotokopierer und Multifunktionsgeräte: 15 €

Laser- Fotokopierer und Multifunktionsgeräte
die bis zu 14 Kopien pro Minute erstellen: 25 €
die bis zu 39 Kopien pro Minute erstellen: 50 €
die 40 und mehr Kopien pro Minute erstellen: 78,50 €

Sämmtliche genannte Tarife und Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die hier genannten Preise erfolgen ohne Gewähr!

Für Fotokopiergeräte erhebt VG-Wort zudem jährliche Gebühren. Diese richten sich bei Copyshops nicht nur nach der Leistungsfähigkeit des Gerätes, sondern auch nach Hochschulnähe – soweit also zur Bildungsfreiheit hier in Deutschland…

Der Einzelhandel hat für seinen Fotokopierer mindestens 19,32 € pro Jahr zu zahlen, wenn dieser ein Fotokopierer betreibt, der mehr als 2 Fotokopien pro Minute erstellen kann. Ob es solch langsame Geräte gibt, die einen von dieser Gebühr befreit?

Für Farbkopiergeräte zahlt der Einzelhandel bereits 67,44 € pro Jahr.

Am teuersten können Geräte werden, die mit Münzeinwurf oder Wertekarten betrieben werden. Hier könnten bis zu 378,60 € fällig werden.

Bei Tonträgern wird nach Spieldauer gezahlt: 0,0614 € pro Stunde. Daher die Minutenangaben auf vielen Datenträgern.

Die Techniker wissen jedoch das die tatsächliche Aufzeichnungsdauer starkt vom Aufnahmeformat abhängig ist. Der Abtastfrequenz, der Bitbreite und der verwendeten kodierung. Wehe jemand verrät das an die Bürokraten!

Für Personalcomputer möchten die Verwertungsgesellschaften gerne pauschal 56,17 € bekommen.

Glücklicherweise brauchen wir uns als Endkunden hierum in der Regel nicht zu kümmern. Dies bleibt normalerweise dem Händler und Hersteller überlassen, der Geräte in den Umlauf bringen, die unter den §§ 54 UrgH fallen. Diese geben jedoch die Kosten weiter.

Damit sie das nicht tun müssen, haben auch sie sich wie die Verwertungsgesellschaften ebenfalls in Bündnissen zusammengefunden. Da gibt es die BITCOM, IM (Informationskreis AufnahmeMedien) und viele andere Handels- und Wirtschaftsverbänden, die scheinbar eigene Konditionen aushandeln oder erstreiten.

Doch warum nur dieser Unmut gegenüber der GEMA? Was hat es damit auf sich? Werfen wir dazu am beste ein Blick in die GEMA eigene FAQ und lesen dort:

Wir sind eine der weltweit führenden Verwertungsgesellschaften für Werke der Musik. Wir bieten unseren Kunden das Weltrepertoire der Musik an und halten für alle Musikurheber und Rechteinhaber umfassende und attraktive Dienstleistungen vor. Wir haben mit Schwestergesellschaften und anderen Partnern neue Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit unter Nutzung der jeweiligen Stärken entwickelt. Wir sind mitglieder- und kundenorientiert. Wir handeln schnell und flexibel.

Jawohl: Schwerfälligkeit kann man der GEMA gar nicht vorwerfen, schließlich hat sie auf die Petitionder Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Handeln der Gema auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird…“ die am 17.07 endet und 106.575 Mitzeichner gefunden hatte, recht schnell reagiert und bereits am 10.07 selbst dazu ein Aufklärungskampagne gestartet und zu dem zugesagt sich nach der Bundestagswahl mit dem entprechenden Petitionsausschuss das Gespräch zu suchen.

Zu diesem Umfangreichen Problem-Thema hört man nicht selten: Auch dieser bürokratische Dschungel sollte dringen gelichtet werden. Etwa weil das Geld darin versumpft?

Aber Nein! Die GEMA sagt in ihrer FAQ: Alle Einnahmen schüttet die GEMA nach Abzug der Verwaltungskosten an die berechtigten inländischen und ausländischen Urheber aus. Gewinne macht die GEMA übrigens nicht. Dies ist nach ihrer Satzung ausgeschlossen.

Bei Verwaltungskosten denken gerade AOK-Versicherte immer wieder an teure Dienstwagen. Das hat die GEMA allerdings nicht nötig. Auf der Pressekonferenz bezüglich der Petition war dann auch vom stellvertretenden Dschungelkönig noch einmal klargestellt: »Wir sind keine raffgierigen Geschöpfe, sondern wir sind Urheber und daran interessier, dass unsere Musik aufgeführt wird.«

Aufgeführt und abkassiert – hätte er vielleicht sagen müßen. Denn wer arbeitet schon gerne umsonst. Frank Dostal ist tatsächlich nicht nur stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA sondern tatsächlich auch Künstler und Urheber verschiedener Titel wie dem Lied der Schlümpfe und dem Hit: „Du, die Wanne ist Voll“.

Leider kann er natürlich als Künstler nicht in Geld Baden wie Donald, das kann ja nicht mal der Dieter Bohlen und da ändert auch nichts, das er stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender ist. Denn angeblich können alle Mitglieder den Verteilungsschlüssel in der Hauptversammlung mit gleichem Stimmrecht mitbestimmen, wie auch die ausserordentlichen Mitglieder.

Andererseits gibt es aber stimmen, die behaupten, das weniger wie 10% der Mitglieder gleich 70% der Ausschüttungen bekommen. So fanden sich auch unter den Kulturschaffenden viele Mitzeichner für die Petition.

Ziel bei der Verteilung ist natürlich einen Anreiz für das Künstlerische Schaffen zu halten. Fragt sich nur, in wie weit dies wieder mit den Pauschalen zu vereinbaren ist.

Auch als Nutzer ist der Unmut groß. Zahlt man letztlich viele Abgaben und darf trotzdem nicht alles kopieren wie man gerne möchte. Vor allem da dies oft genug von einem wirksamen Kopierschutzmechanismus verhindert wird.

Gerade erst hat ein solcher Kopierschutz dafür gesorgt, das ich das neu gekaufte Spiel „Guitar Hero III – Legends of Rock“ nicht auf meinem PC spielen kann. Hier wurde von mir verlangt, das ich alle CD-/DVD-Emulatoren deinstalliere. Das war leider auf der Packung nicht angekündigt, da hätte ich die Software vermutlich gleich im Regal stehen lassen. Ich war sogar so blöd und hab das getan: Die Emulatoren deinstalliert. Das Spiel lief trotzdem nicht. Vielen dank an dieser Stelle also noch einmal für so einen wirksamen Kopierschutz. Ich habe mein System wieder hergestellt und spiele nun nach ein paar Hacks erfreut die freie Version Frets on Fire. Da ich schon bei meinem Lieblingsspiel „Track-Mania“ ganz ähnlich Systemzerstörersiche Maßnahmen erfahren durfte, kaufe ich mir nun wirklich keine PC-Spiele mehr.

Dass die ganze Geschichte voller Widersprüche steckt, hat auch schon EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy festgestellt, der bereits 2006 Emfpehlung über Neuregelung zur Urheberrechtsabgaben für Privatkopien planen wollte. Zurückgepfiffen vom EU-Kommisar: Kopiervergütungen seinen eine wertvolle Komponente, um die Lebendigkeit der kreativen Gemeinde zu sichern.

Innovationslosigkeit? Kann denn niemand dem guten EU-Kommisar der dies behauptet hat einmal eine aktuelle Linux-Distribution zuspielen. Am besten eine, der auch der Film „Big Buck Bunny“ beiliegt.

Vielleicht sollte man sich das Porto aber auch sparen und die Piraten wählen, damit frische und kompete Politiker endlich das Urheberrecht reformieren.

Ob die GEMA jedoch selbst noch für Gerechtigkeit sorgen kann? Sie wird es nicht Leid in Presseerklärungen klar zu stellen, dass die Forderungen gerecht und ausgewogen sind. Die Pressemitteilungen insbesondere die fehlenden über verlorene Prozesse zeugen davon das man bei der GEMA wirklich mit Kritik umgehen kann und an einer Verbesserung interessiert wäre.

Bleibt es also an der Politik etwas zu tun. Die scheint allerdings derzeit auch gut sich darin zu beweisen, dass Gerechtigkeit keine Rolle spielt. Immer mehr Bürger sind frustriert, dass man ihnen nicht auf Augenhöhe begegnet, frustriert von falschen Versprechen, falschen Darstellungen und Schummel-Packeten. Doch selbst, wenn die Wahlbeteiligung unter 50% sinkt wird der Bundestag trotzdem mit über 100% besetzt – dank der Überhangmandate.

Daher möchte ich dazu aufrufen: Geht um himmelswillen wählen! Jede Stimme, die nicht abgegeben wird, trägt dazu bei, dass Politiker an der Macht bleiben, die längst vergessen haben, dass sie dem Volke dienen sollten. Es ist, als ob sie sich jede Nacht wie Nebelschwaden aus ihrem Sumpf schleichen, um wieder neue Gesetze an die Scheunenwand zu schreiben, weil sie eben gleicher sind als wir.

Wir dagegen sind gläsern. Unseren Fingerabdruck haben wir abzugben, wie einst Verbrecher. Statt auffälliger Videoüberwachung zu Hause, wie in George Orwells Roman 1984 werden jedoch unauffällige Bewegunsprofile über Handy-Netze erstellt. Mit wem wir telefonieren und Informationen austauschen ist wichtiger, als das, was wir in unserem Hause treiben. Und in der Neusprech-Abteilung hat man sich nun entschlossen die Gedankenverbrecher nicht länger als Terroristen zu bezeichnen, sondern als Pädophilen darzustellen und nebenbei gesorgt, das in Deutschland die Twitter-Blase nicht so platz wie im Iran und alles hübsch virtuell bleibt.

Während die einen ihren Internetzugang gerne mit einem Anti-Viren-Schild ausgestattet gesehen haben wollen, möchten die anderen einfach nur ein Stopp-Schild das die heile Welt simuliert, so dass man sich nicht über bessere und wirksame Wege den Kopf zerbrechen muß.

Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle auch nochmal für solch glückliche Entscheidungen, die unser Land mit China und dem Iran auf einen Stufe stellen. Gut das wir da zumindest noch das 60 jährige unseres Grundgesetzes feiern durften.

Doch bis es soweit ist, das wieder politische vernunft aufkommt, sollte man den Flashspeicher der Pandora als das betiteln was es ist: Der Speicher für die Firmware und als Festplatte für MP3- und Video-Sammlung.

Ob nun für den kleinen Speicher gleich 10 Euro-Cent fällig werden, mag noch in vielen Ohren nach Peanuts klingen. Es ist eher der Verwaltungsaufwand dabei, der die Geschäftsfreude zunichte dabei macht – vor allem da bei diesem Projekt, wo die Geschäftsfreude eh nicht im Vordergrund steht, werden hier also deutlich Innovationen geblock, statt sie zu fördern und zu finanzieren.

Daher wäre es für mich nicht verwunderlich, wenn es in der nächsten Petition die nach den Kleinveranstaltern nun von der deutschen Open-Source Gemeinde kommt wieder in etwa lautet: Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.

Bei 10 Cent ist übrigens auch lange noch nicht Schluss. Denn nicht nur der Flashspeicher auch das Microphon können dem GEMA in die GEMA-Falle laufen lassen: Denn die Pauschale für Tonbandgeräte gibt es schon lange. Dass Aufnahmegeräte heutzutage digital arbeiten und sogar ohne Band auskommen macht nichts, gar nichts! Genausowenig wie nicht mechanische Vervielfältigungen: Es wird abkassiert!

Der Preiskatalog der GEMA sagt: 1,28 € für jedes Tonaufzeichnungsgerät. Soweit zum Gerät. Doch auch Medien müssen extra bezahlt werden. Da jedoch für Tonbänder immer nach Aufnahmezeit die Höhe der Abgabe berechnet wird macht es kompliziert: Denn beim digitalisieren spielt die Bandgeschwindigkeit keine Rolle – hier heißt es Abtastfrequenz, Bitbreite und letztendlich, ob und welches Kompressionsverfahren eingesetzt wird. Wie also berechnet man nun die Kapazität der Aufnahmedauer? Vermutlich weiß die GEMA das auch nicht wirklich: Für in MP3-Player eingebauten Speicher zahlt man mit dem Gerät einen Pauschalpreis von 2,56 €.

Auch wenn es nun bedeutend mehr als 10 Cent sind, da müssen schon eine menge Pandoras in Deutschland verkauft werden und sehr fleißig genutzt werden, bis der erste Cent tatäschlich an einen Künstler fließt, der dieses Geld auch wirklich zu Recht verdient hat.

Doch zuerst kommt ja noch der Verwaltungsaufwand. Hier kassieren doch wohl zumindest Anwälte gut, wenn schon nicht stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzende – so zumindest das Gefühl, wenn ich die Presse verfolge.

Dann kommen dank des Verteilerschlüßels erst einmal Künstler, die in der Pandora-Szene gewiss nicht hoch geschätzt werden. Nur die wenigsten Pandorianer hören Volksmusik und Schlager. Zudem kenne ich keinen Programmierer, der Mitglied in einer der Verwertungsgesellschaften ist – ihr etwa?

(Fortsetzung folgt)

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6 Kommentare zu “2. Strophe: Intellektuelles Eigentum”

  1. Whynodd sagt:

    Grandios! Toller Text.
    Achja, und: PIRATEN wählen. nuff said.

  2. Guy Montag sagt:

    Sehr ausführlicher und interessanter Artikel. Ich möchte die Gelegenheit nutzen um auf die ungleich höheren Urheberrechtsabgaben in Österreich hinzuweisen. Für einen USB Stick mit 4GB sind bei uns 6€ Abgabe fällig, was den Preis eines USB Sticks schon heute verdoppelt und mit weiter sinkenden Speicherpreisen in einigen Jahren wohl einen Großteil des Kaufpreises ausmachen wird. Bei einer externen Festplatte über 800GB sind es sogar schon 30€. Auch für einen ganz normalen CD Rohling werden unverschämte 17 Cent veranschlagt.
    Eine vollständige Übersicht findt man hier: http://informatik-forum.at/showthread.php?t=69861&highlight=urheberrechtsabgabe

    Ihr solltet übrigens aufpassen, dass nicht bald Thrake und Screeny über euch herfallen und euch Unsachlichkeit und Piratenparteiwerbung vorwerfen, wie sie es bei uns machen ;-)

  3. Mae sagt:

    Vermutlich dürft ihr trotz der hohen Preise auch kein Filesharing und so betreiben – nee? Dann müssten die Piraten ja auch in Österreich eigentlich gute Chancen haben.
    Und natürlich muss ich mir das Vorwerfen lassen, das ich Werbung für die Piraten-Partei mache. Zu politischer Werbung gehört natürlich auch der Vorwurf der Unsachlichkeit. Werfe ich ja den anderen Parteien auch vor…
    Allerdings ist doch klar, das dieser Artikel von mir stammt und nicht zwingend die Meinung meiner ganzen Kollegen widerspiegelt. Nicht umsonst habe ich deutlich zu machen versucht, Verfasser des Artikels zu sein.

    Ob mir das nun also Thrake oder sogar jemand aus meinem eigenem Team vor wirft…
    Der Bezug zur Sache Pandora ist doch gegeben!
    Trotzdem möchte ich an dieser Stelle noch mal ein ganz herzlichen Dank an Phas0r richten, der mir hier auf seinen Blog soviel Freiheit für meine Artikel gewährt.
    Ohne Zensur, das ist ja leider nicht mehr als zu verständlich…

  4. Guy Montag sagt:

    Filesharing nein, aber zumindest ist bei uns der reine Download (also rapidshare usw) noch erlaubt.

  5. Öhm auf welchen Blogs herrscht denn zensur ?^^

  6. Mae sagt:

    …naja, eigentlich wollte ich Deinen Kommentar erst streichen, dann hätte niemand über so eine unangenehme Frage nachdenken müssen. *g*

    Also wenn Du das so verstehst, das ich einem Blog das unterstellen möchte – dann hast Du mich falsch verstanden. Zugegen: Ich hätte einen größeren Absatz wählen sollen. Zudem fällt mir gerade auf ich habe statt „all zu verständlich“ da „als zu“ geschrieben.

    Gemeint war, dass das Internet immer mehr Freiheiten einbüßen soll, wenn es nach den derzeitigen Politikern geht. Erst das man GEZ-Gebühren zahlen muss, auch wenn man den Internet-PC doch eigentlich nur für das Studium nutzt anstatt um Rundfunkt zu hören. Hier ist hoffentlich das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

    Erst hatte ich gehofft, das doch noch genügend Menschen zur Vernunft kommen. Was geht da aber ab zwischen dem BKA und den Providern?
    Gerade ist zu lesen:

    Internetsperren doch nicht ab 1. August

    Um die Internetsperren wie geplant am 1. August in Kraft treten zu lassen, hätte das Normenwerk am heutigen Mittwoch veröffentlicht werden müssen. Dies geschah jedoch nicht. Ebenso ist die Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhler notwendig, dieser hat das Gesetz jedoch momentan noch nicht einmal erhalten.

    Die Verträge zwischen BKA und den Providern sind bis dahin jedoch trotzdem gültig. Als offizieller Starttermin wird Anfang Oktober angepeilt. Die Stimmen der Kritiker werden derweil immer lauter. So sei das Gesetz nicht verfassungskonform, es wird der Aufbau einer Zensurinfrastruktur befürchtet.

    Sei solch eine Struktur erst einmal eingerichtet, wäre es nur noch ein kleiner Schritt auch weitere Inhalte zu sperren, warnen Kritiker. Das Thema „Kinderpornografie“ werde hier für Wahlkampfzwecke missbraucht, der Wähler verhöhnt, es wäre weder zum Opferschutz, noch zur Täterverfolgung brauchbar.

    Quelle: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=779042

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